Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kartinka GmbH & Co. KG
Werbeagentur kartinka GmbH & Co. KG, Gotthardtstr. 21, 99084 Erfurt
Gültig ab dem 01.01.2015
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Geschäftsbeziehungen mit der Kartinka Gmbh + co. KG, wobei unsere AGBs ausschließlich gelten. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGBs wird hiermit widersprochen, dies gilt auch auf den formularmäßigen Hinweis auf eigene AGBs. Wir behalten uns vor, diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern. Die aktuell geltenden AGBs können jederzeit über unser Internetportal eingesehen werden.
§ 1 Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote von uns sind frei bleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der kartinka GmbH & Co. KG. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber Material an uns sendet oder einen Lastschriftauftrag zu unseren Gunsten auslöst. Wir können den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bankabhängig machen.
§ 2 Umfang des Auftrages
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferten Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die kartinka GmbH & Co. KG zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen. Bestellungen des Auftraggebers müssen in schriftlicher Form an uns übermittelt werden.
Auftragsannahme /-ablehnung: Wir sind auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Auftragsgeber (Auftraggeber)in Zahlungsverzug gerät oder wenn ihm Umstände des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen oder, wenn Gefahr besteht, dass der Inhalt des zu vervielfältigenden Materials gegengesetzliche Vorschriften oder die öffentliche Moral verstößt. Weiterhin sind wir berechtigt, die Auftragsannahme bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn nicht zweifelsfrei geklärt erscheint, ob der Auftraggeber über sämtliche Rechte zur Vervielfältigung des Materials verfügt.
§ 3 Änderungen des Leistungsumfanges
Änderungen und Ergänzungen des Auftragsbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien, bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind. Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleitungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten. Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Auftraggebern weiterzuberechnen. Die kartinka GmbH & Co. KG ist befugt, die im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Preise sind Nettopreise ohne Fracht und ohne Nachlass, exklusive der MwSt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d. h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber Verpflichtungen nicht nach, haftet er uns für den daraus entstehenden Schaden. Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen; er hat ferner auf unsere Anforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen. Der Auftraggeber bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen die wir selbst von Dritten beziehen (z. B. Druckaufträge o. ä.), im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d. h. zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
§5 Verhaltenspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für seine Kontakte zu seinen Auftraggebern. Der Auftraggeber hat die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicher zu stellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme unseren Dienstleistungen einschlägig sein sollen. Der Auftraggeber hat den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzender Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Verstößt der Auftraggeber gegen die genannten Pflichten, sind wir sofort berechtigt die Leistungen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Leistung, Verzug mit der Leistung
Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des § 11 (Haftungsausschluss).Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
§ 7 Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
Zahlungen für Aufträge akzeptieren wir ausschließlich per Vorkasse / Überweisung. Schecks werden nicht entgegen genommen. Die Preise verstehen sich immer exklusive Umsatzsteuer ab Sitz Erfurt. Sämtliche Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig so denn keine anderen Hinweise auf der Rechung vermerkt sind. Zahlungen können mit Schuld befreiender Wirkung, sofern nichtausdrücklich anders vereinbart, nur auf unsere Bankkonten erfolgen. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3 % (in Worten: drei von Hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.- zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren berechnet. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Des Weiteren haben wir das Recht von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten sowie Ware von laufenden Aufträgen bis zur restlosen Zahlung aller offen stehender Beträge von der Auslieferung zurückzuhalten. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, haben wir neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweisewerden im Vertrag geregelt. Wenn die Abrechnung nach Zeithonorar erfolgt, sind wir berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nachdem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen. Wir sind berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten unsere jeweils aktuellen Vergütungstarife. Alle Forderungen werden mit Rechungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle Preisangaben verstehen sich Netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 8 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Büro von uns. Anderslautende Absprachen sind schriftlich festzuhalten. Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Lieferanten. Der Versand erfolgt nach Wahl von uns. Wir planen Transport, Verpackung sowie die Versicherung für einen Wert bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages. Mehrkosten für Einzelsendungen, Spezialverpackungen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenfalls trägt der Auftraggeber allfällige Zölle, Umsatzsteuern, Grenzabgaben etc.
§ 9 Lieferzeit / Lieferung
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst, nachdem wir alle notwendigen Unterlagen fertigungsgerecht erhalten hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig verschickt oder überlassen wurde. Lieferfristen und Liefertermine sind immer nur freibleibend. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware direkt bei Entgegennahme unverzüglich auf Transportschäden sowie auf andere Mängel zu untersuchen.
§ 10 Mängelgewährleistung
Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des § 12 (Haftungsausschluss). Bei berechtigten Mangelrügen sind wir berechtigt, unsere Leistungen nachzubessern. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber keine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des § 12(Haftungsausschluss).
§ 11 Technische Beschreibungen
Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen, und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Werken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.
§ 12 Haftungsausschluss / Beanstandungen/Mängelrügen
Der Auftraggeber ist zur Prüfung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren nach dem Eingang verpflichtet. Bei Beanstandungen muss die Mängelrüge innerhalb von acht Tagen erfolgen. Mängel, die bei einem Teil der gelieferten Waren festgestellt werden, berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber kann nur Minderung, aber nicht Wandlung oder Schadenersatz verlangen. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Prüfung nicht gefunden wurden, können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge spätestens 3 Monate nach Auslieferung oder Bereitstellung beim Auftragnehmer eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit oder im Aussehen der gelieferten Waren können vom Auftraggeber dann nicht beanstandet werden, wenn sie branchenüblich sind und den Lieferbedingungen der zuständigen Verbände entsprechen.
Wir verwenden ausschließlich hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 3 Tage, währenddessen die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen darf. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen noch poliert oder gewachst werden. Weiterhin müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf erneut durch Andrücken befestigt werden. Wird die Folie beim Auftraggeber montiert und sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, behalten wir uns vor, den Montagetermin abzubrechen. Die Anfahrt und Wartezeit wird in Rechnung gestellt. Schäden am zu folierendenen Gegenstand sind, soweit bekannt, vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber bekannt zu geben. Nachträglich erkannte Schäden werden durch die kartinka GmbH & Co. KG dokumentiert und bei Übergabe protokolliert. Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden gegebenenfalls gesondert berechnet. Bei Folienmontage auf Lack kann es sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung der kartinka GmbH & Co. KG.
Gewährleistungsansprüche der Kunden gegen die kartinka GmbH & Co. KG sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen ausgesetzt sind und/oder Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu applizieren sind. Bei Beanstandung von Mängeln kann der Kunde, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Die kartinka GmbH & Co. KG kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Kunde die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich der kartinka GmbH & Co. KG anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der kartinka GmbH & Co. KG anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma kartinka GmbH & Co. KG durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der kartinka GmbH & Co. KG zum Erlöschen.
Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
Die kartinka GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb-, Qualitäts-, Größen und Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um "Preiswert" und nicht um "Konfektionsware" handelt, müssen kleine Fehler durch die kartinka GmbH & Co. KG in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen.
Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor. War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist die kartinka GmbH & Co. KG berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 15 Euro pro Rücksendung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, kartinka GmbH & Co. KG der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.
Die Haftung der kartinka GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, außer (a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit (b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters / Erfüllungsgehilfen.
(d.) wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhält der Kunde eine neue Farbgebung seines Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Originallackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, zu bedenken ist aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Die kartinka GmbH & Co. KG gewährt auf die Folie 2 Jahre Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch die uns und Zahlung der Rechnung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Die kartinka GmbH & Co. KG behält sich vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Die kartinka GmbH & Co. KG verpflichtet sich, während der Garantiezeit die kaschierten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
- Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
- Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
- Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
- Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
- Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei Fahrzeugen.
- Falsche Reinigung, z. B. Hochdruckreiniger
Geringfügige Staubeinschlüsse lassen sich nicht ausschließen und sind kein Grund zur Wandlung, insoweit sie nicht aus einer Entfernung von 50 cm sichtbar sind. Bei dem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie verkürzt sich auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen.
§ 13 Farben und Bildmuster/Abbildungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben(CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner…) abweichen. Bei Farbabweichung ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen! Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und in gleichem Maße vollzogen. Um dieses zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Proof zu bestellen. Abbildungen bzw. Bildmuster in unseren Katalogen oder im Internet sind unverbindlich. Aussehen oder Farbgebung können abweichen. Es können keine Rechte hiervon abgeleitet werden.
§ 14 Schutz des geistigen Eigentums
Rechte zur Vervielfältigung, Copyright und sonstige Rechte. Der Auftraggeber erklärt, sämtliche Rechte zur Vervielfältigung, zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten - und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass anfallende Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und uns damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Die Rechte Dritter, insbes. der GEMA bleiben unberührt und sind vom Käufer zu beachten. Der Auftraggeber hält uns diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns hergestellten Materialien (u. a. Fotografien, Bildern, Filme, Grafiken, Layouts, Tonaufnahmen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen …) nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nichtübertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber gewährleistet bei Auftragserteilung, dass die Vervielfältigung der Ton- /Datenträger, der Inhalt und die Aufmachung nicht gegen Schutz- oder sonstige Rechte Dritter verstoßen. Sollten trotz sorgfältiger Bearbeitung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Lieferung Mängel nachgewiesen werden, garantieren wir kostenlosen Ersatz. Weitere Ansprüche lassen sich daraus nicht herleiten. Für Originale (z.B. Masterbänder oder CDs usw.) übernehmen wir keine Haftung. Angebote sind freibleibend. Preisänderungen und technische Änderungen bleiben vorbehalten. Wünscht ein Auftraggeber im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile hiervon an Dritte (Streckengeschäft) geliefert werden, so haftet der Auftraggeber dennoch weiterhin als Vertragspartner. Ebenso sind wir berechtigt, etwaige Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 15 Mitwirkungspflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich und wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
§16 Datenschutz
Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis dazu, dass wir die von ihm übermittelten Daten speichern. Wir sind nicht verpflichtet, Daten der Teilnehmer hinsichtlich abgeschlossener Vorgänge sofort zu löschen, sondern sind berechtigt diese Datengespeichert zu halten. Im Rahmen der Vermittlung von Personen und deren Management sind wir berechtigt, Daten an dritte Personen weiter zugeben. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)davon unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedienen, sind wir berechtigt, die Auftraggeberdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Die Löschung der Daten ist auf Wunsch des Auftraggebers jeder Zeit ohne Wahrung von Fristen möglich; bereits entrichtete Beträge werden nicht zurück erstattet.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
§ 18 Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechung nach Festpreisen für Teilprojektsabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektsabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 19 Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben wir an den uns überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht. Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertragwerden wir alle Unterlagen herausgeben, die uns der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Film- bzw. Audioaufnahmen, Datenträgern, Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat. Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 20 Gewährleistung.
Im Reklamationsfall ist der Auftraggeber verpflichtet die beanstandete Ware ordnungsgemäß zu lagern sowie uns Muster hiervon zur Prüfung zukommen zulassen. Wir sind berechtigt bei Ansprüchen auf Preisminderung in einer angemessenen Frist und in einer für den Auftraggebern zumutbare Weise die mangelhafte Sache nachbessern oder nachliefern.
§ 21 Schlussbestimmungen.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung von Verträgen bedürfen ausdrücklich der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Unternehmens kartinka gmbh co. kg in Erfurt, Bundesrepublik Deutschland. Verträge, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt unser Sitz als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten oder eine Regelungslücke.
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Andreas Jung